Betriebsneugründung

Für eine Betriebsneugründung kann eine Rückerstattung von 50 % der Kommunalsteuer für die ersten drei Jahre ab Gewerbeanmeldung beim Gemeindeamt beantragt werden. Bedingung ist das Schaffen neuer Arbeitsplätze. Die Auszahlung erfolgt jährlich im Nachhinein nach Abgabe der Kommunalsteuererklärung.

Zuständig