Häuslbauer-Aktion

Für die Errichtung eines Wohnhausneubaues wird ein Gemeindearbeiter und ein Bauhoffahrzeug inkl. Zusatzgerät für einen Tag zur Verfügung gestellt. Die Förderung stellt nach den Verrechnungssätzen für Gemeindeleistungen einen Wert von ca. € 1.180,00 dar.


Zuständig

Zuständigkeiten