Eintragung in das oberösterreichische Hunderegister bei der Hauptwohnsitzgemeinde
Personen, die einen Hund halten, der älter als zwölf Wochen ist, haben diesen binnen drei Tagen am Marktgemeindeamt St. Georgen am Walde anzumelden.
Folgende Angaben sind zu machen:
Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hunde zuletzt gehalten hat
Der Meldung sind anzuschließen:
Sachkundenachweis für das Halten des Hundes
Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht
Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank
Bei der Anmeldung wird seitens der Marktgemeinde St. Georgen am Walde einmalig eine Hundemarke € 4,00 und eine Hundesteuer pro gemeldeten Hund und Jahr kassiert. Die Hundeabgabe beträgt jährlich € 50,00 bzw. für Wachhunde jährlich € 20,00.
Nähere Informationen finden Sie unter: Oö. Hundehaltegesetz