Tourismusabgabe & Freizeitwohnungspauschale

Zuständig

Tourismusabgabe
€ 2,40 pro Nächtigung 
für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr

Freizeitwohnungspauschale
Wohnungen bis 50 m² Nutzfläche + Dauercamper: € 86,40 pro Jahr
Wohnungen über 50 m² Nutzfläche: € 129,60 pro Jahr

Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale 
Wohnungen bis 50 m² Nutzfläche + Dauercamper: 150 % der Freizeitwohnungspauschale
Wohnungen über 50 m² Nutzfläche: 200 % der Freizeitwohnungspauschale


Tourismusabgabeordnung (440 KB) - .PDF