Diversion

Bei einer Diversion wird dem strafrechtlich Beschuldigten angeboten, gemeinnützige Arbeit zu vollrichten, damit nach Ableistung der Arbeit das Strafverfahren eingestellt wird. Der Beschuldigte darf durch die Diversion nicht schlechter gestellt werden, als durch das reguläre Strafverfahren.

Wann ist eine Diversion möglich?

Eine derartige Einstellung eines Strafverfahrens ist nur möglich, wenn die maximale Höchststrafe fünf Jahre nicht überschreitet. Außerdem darf keine schwere Schuld oder der Tod eines Menschen vorliegen und das Gericht muss davon ausgehen können, dass eine gerichtliche Strafe nicht notwendig ist, um weitere Straftaten zu verhindern. Letztlich muss der Beschuldigte der Diversion auch zustimmen.